Bauüberwachung

Unser Dienstleistungsangebot für eine Bauüberwachung von Baumaßnahmen an Neu- und Bestandsgebäuden beschränkt sich generell auf den Zuständigkeitsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Form.

Dadurch wird letztendlich sichergestellt, dass Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht nur nach EnEV geplant wurden, sondern nach Fertigstellung auch tatsächlich den Anforderungen der EnEV entsprechen.

Fehlerhafte Ausführungen, die oftmals nicht erkannt werden, führen zu sogenannten "verdeckten Mängeln" in deren Ergebnis dann Energieverluste auftreten, die sich wiederum in unnötigen Heizkosten bemerkbar machen.

Der Aufwand für eine Bauüberwachung ist abhängig von der Art und Größe der Baumaßnahme, so dass ein individuelles Angebot abgefragt werden muß.

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